Dorothea Erxleben13.11.1715 - 13.6.1762 Ärztin ![]() Linktipp: "...des Himmels Meisterstück" Lobgedicht auf Dorothea Erxleben (J. J. Lange) IfHaS - Initiative für Halle und den Saalkreis e.V. |
"Die Verachtung der Gelehrsamkeit zeigt sich besonders darin, dass das weibliche Geschlecht vom Studieren abgehalten wird. Wenn etwas dem größten Teil der Menschheit vorenthalten wird, weil es nicht allen Menschen nötig und nützlich ist, sondern vielen zum Nachteil gereichen könnte, verdient es keine Wertschätzung, da es nicht von allgemeinem Nutzen sein kann. So führt der Ausschluss vieler von der Gelehrsamkeit zu ihrer Verachtung. Dieses Unrecht ist ebensogroß wie dasjenige, das den Frauen widerfährt, die dieses herrlichen und kostbaren Gegenstandes beraubt werden." Diese Zeilen wurden von Dorothea Christiana Erxleben, der ersten Doktorin der Medizin in Deutschland, im Jahr 1740 geschrieben und 1742 in der Schrift "Untersuchung der Ursachen, die das weibliche Geschlecht vom Studiren abhalten" veröffentlicht. Dorothea Erxleben wird am 13. November 1715 als Dorothea Christiana Leporin in Quedlinburg im Harz geboren. Sie ist die Tochter des ortsansässigen Arztes Christian Polykarp Leporin und der Pastorentochter Anna Sophia Leporin. Zusammen mit ihrem älteren Bruder erhält sie durch den Vater ihren ersten Unterricht, erlernt nicht nur Sprachen, sondern wird auch in den 'nützlichen Wissenschaften' unterrichtet. Hierbei zeigt sie eine bemerkenswerte Begabung, die ihr später Zugang zum externen Unterricht durch den Rektor des Quedlinburger Gymnasiums ermöglicht. Ihre Ausbildung bei ihrem Vater setzt sie fort, begleitet ihn bei seinen Krankenbesuchen und geht ihm in seiner Praxis zur Hand. Sie durchläuft die gleiche Ausbildung wie ihr Bruder, der 1740 nach Abschluss der notwendigen Vorausbildung für ein Universitätsstudium an der Universität Halle immatrikuliert. Auch Dorothea strebt die Erlangung eines akademischen Grades an. Doch bleibt ihr trotz ihrer außergewöhnlichen anatomischen und medizinischen Kenntnisse ein förmliches Universitätsstudium verwehrt. (Erst am 20. April 1899 fasst der Bundesrat den Beschluss, Frauen zu den Staatsprüfungen der Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie im Deutschen Reich zuzulassen, sofern sie die hierzu nötigen Studiennachweise erbringen können. An Preußens Universitäten werden Medizinstudentinnen erstmals im Wintersemester 1908/1909 offiziell zugelassen.) Dorothea richtet eine Bittschrift an den jungen Preußenkönig Friedrich II. (1712-1786) in der sie um Erlaubnis zur Aufnahme eines Medizinstudiums an der Universität Halle bittet. -gm-
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